Nachhilfe muss nicht am Geld scheitern

Viele Familien wissen nicht: Für berechtigte Kinder und Jugendliche kann der Staat Lernförderung über Bildung und Teilhabe (BuT) übernehmen — auch für private Nachhilfe.

Was ist BuT?

Bildung und Teilhabe ist eine Förderung aus dem SGB II (Jobcenter) bzw. SGB XII (Sozialamt), wenn das Kind oder der Jugendliche dort leistungsberechtigt ist oder Wohngeld/Hartz IV-Bezug besteht.

  • Lernförderung — u. a. Nachhilfe, wenn die schulische Leistung gefährdet ist
  • Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt (zuständige Behörde)
  • Oft ist eine Bescheinigung der Schule oder eine Einschätzung nötig
  • Die Kosten werden direkt mit der Behörde abgerechnet — kein Vorschuss für Sie nötig

Rechtliche Details und Voraussetzungen klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Behörde. Wir ersetzen keine Rechts- oder Sozialberatung.

So unterstützen wir Sie bei Lerneins

Unverbindlich fragen

Sie sind unsicher, ob BuT infrage kommt? Schreiben Sie uns — ohne Druck, ohne Scham.

Kontakt zu BuT

Unterlagen für den Antrag

Nach Absprache stellen wir Ihnen eine Kostenaufstellung für Ihren Antrag bereit.

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Hinweis zu Preisen auf der Website

Unsere Katalogpreise gelten für Selbstzahler. Bei anerkannter BuT-Förderung rechnen wir mit der Behörde ab — Sie zahlen in dem Fall nicht aus eigener Tasche.

Zum Katalog

Kurz gesagt

Wenig Geld ≠ keine Nachhilfe. BuT ist ein legitimer Weg — wir helfen Ihnen gerne beim nächsten Schritt.

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